Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften SozialassistentIn und zum/zur staatlich geprüften KinderpflegerIn
In Thüringen gibt es 22 Berufsfachschulen mit den Bildungsgängen KinderpflegerIn und SozialbetreuerIn (4,9% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 200 AbsolventInnen diese Bildungsgänge an den Thüringer Berufsfachschulen.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung an der Höheren Berufsfachschule insgesamt zwei Jahre. Gemäß § 4, 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Thüringen gliedert sich der Unterricht an der Höheren Berufsfachschule in den bildungsübergreifenden und in bildungsgangbezogenen Unterricht. Der bildungsgangbezogene Bereich umfasst fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht. Ziel der Ausbildung ist gemäß Lehrplan die Ausbildung von beruflicher Handlungskompetenz.
Die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn an der Berufsfachschule dauert insgesamt zwei Jahre. Sie ist gegliedert in den allgemeinbildenden, den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie eine fachpraktische Ausbildung.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Thüringen die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realschulabschluss haben. Schüler, die bereits an der Höheren Berufsfachschule in einschlägiger Fachrichtung die Fachhochschulreife oder an einem beruflichen Gymnasium in einschlägiger Fachrichtung die Allgemeine Hochschulreife erworben haben, können in die 12. Klassenstufe aufgenommen werden.
Wer in Thüringen die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Hauptschulabschluss haben oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweisen.
Theorie/Praxis
Für die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordung in § 33 fest: „Die fachpraktische Ausbildung findet in Praktikumseinrichtungen statt, deren Eignung hierfür von der Schule festgestellt worden ist. Während der fachpraktischen Ausbildung sind vom Schüler drei Praktikumsberichte einzureichen, die von der Schule bewertet werden und deren Gesamtnote im Abschlusszeugnis unter "Fachpraktische Ausbildung" gesondert ausgewiesen wird.“
In der Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn sind acht Stunden fachpraktischer Unterricht pro Woche vorgesehen (von insgesamt 36 Wochenstunden).
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verliehen.
Die AbsolventInnen können die Ausbildung zum/zur ErzieherIn an der Fachschule für Sozialpädagogik aufnehmen oder an der Fachschule für Heilerziehungspflege zugelassen werden. Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen außerdem gemäß § 35 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Ergänzungsunterricht teilgenommen haben, erfolgreich die Ergänzungsprüfung abgelegt haben und dann ein halbjähriges von der Berufsfachschule betreutes Praktikum absolvieren oder eine weitere Berufsausbildung abschließen.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder „Staatlich geprüfter Kinderpflegerin“ verliehen. Schüler, die die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, erhalten im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 3790-0
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