Hochschulausbildung

Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen mit frühpädagogischer Ausrichtung wird in Schleswig-Holstein 1 B.A.-Studiengang an der Fachhochschule Kiel angeboten. Es stehen pro Jahr rund 40 Studienplätze zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Schleswig-Holstein finden Sie unter Studium.

Rechtliche Grundlagen

Hochschulgesetz
Das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) regelt alle Belange rund um die Hochschule.

ErzieherInnen und Sozialpädagogische AssistentInnen können unter bestimmten Bedingungen mit ihrer Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben.
Für beruflich Qualifizierte ergeben sich außerdem aus dem Hochschulzulassungsgesetz § 9 in Verbindung mit § 39 des Hochschulgesetzes weitere Möglichkeiten des Studiums über die Fachhochschulen hinaus.

ErzieherInnen erhalten gemäß § 39, 2 als „Inhaber von Fortbildungsabschlüssen von Fachschulen“ eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sozialpädagogische AssistentInnen können fachgebunden an der Hochschule studieren, wenn sie eine dem Thema des gewünschten Studiengangs nahe Berufspraxis von mindestens drei Jahren nachweisen und erfolgreich die Hochschuleignungsprüfung ablegen.

Prüfungs- und Studienordnungen

Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.

Der Studienablauf für das Studium Erziehung und Bildung im Kindesalter wird in der Prüfungs- und Studienordnung für grundständig Studierende bzw. in der Prüfungs- und Studienordnung in Aufbauform für studierende ErzieherInnen geregelt.

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: (0431) 988-4760
Organigramm

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