Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn wird durch folgende Verordnungen und Richtlinien geregelt.
Schulgesetz
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO)
werden u.a. die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungen und Regelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife festgelegt.
Lehrpläne
Im Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik werden die Ziele der Ausbildung und die Lernbereiche und Fächer festgelegt.
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