Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Schleswig-Holstein gibt es 13 Fachschulen für Sozialpädagogik (3,1% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 560 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Schleswig-Holstein als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Neben dem Unterricht an der Schule findet in die Ausbildung integriert die berufspraktische Ausbildung statt.

Die SchülerInnen sollen gemäß dem Lehrplan in der Ausbildung lernen „selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.“

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Schleswig-Holstein die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realschulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufsausbildung (z.B. die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn) 
  • Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, die für die Fachrichtung förderlich ist

Kinderbetreuungszeiten können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.

Als Alternative zu den schulischen und beruflichen Zugangsvoraussetzungen kann die Ausbildung auch mit Hochschul- oder Fachhochschulreife in Verbindung mit nachgewiesenen, für eine sozialpädagogische Tätigkeit förderlichen Erfahrungen aufgenommen werden.

Theorie/Praxis

Die Verzahnung von Theorie und Praxis durchzieht die gesamte Ausbildung. Pädagogische Praxiswochen sind ein wichtiger Lernbereich der Stundentafel. Die SchülerInnen machen Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

Im ersten und im zweiten Ausbildungsjahr werden jeweils zehn Praxiswochen in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern durchlaufen. Im dritten Ausbildungsjahr absolvieren die SchülerInnen 20 Praxiswochen. Der Lehrplan sieht für die fachpraktische Ausbildung eine enge Zusammenarbeit zwischen der Anleitung in der Praxiseinrichtung und der betreuenden Lehrkraft an der Schule vor.  

Abschluss

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzangebot in Mathematik, das im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts stattfindet, erfolgreich teilgenommen haben.

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: (0431) 988-5806
Organigramm

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