Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen AssistentIn wird durch folgende Verordnungen und Richtlinien geregelt:
Schulgesetz
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
bildet den gesetzlichen Rahmen für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Landesverordnung über die Berufsfachschule (Berufsfachschulverordnung - BFSVO) legt u.a. die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung und die Prüfungen fest. In der Landesverordnung finden sich zudem die Regelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife im Rahmen der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn.
Lehrpläne
Im Lehrplan für die Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik werden Ziele, Aufbau, Zugangsvoraussetzungen und Inhalte der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn festgelegt.
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