Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen AssistentIn
In Schleswig-Holstein gibt es 14 Berufsfachschulen für Sozialpädagogik (BFS III) (3,1% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 630 AbsolventInnen die Berufsfachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn dauert als Vollzeitausbildung an der Berufsfachschule III insgesamt zwei Jahre. Die Ausbildung nach Landesrecht weist fachtheoretische und fachpraktische Anteile auf und umfasst gemäß Lehrplan berufsbezogene Lernbereiche, berufsübergreifende Unterrichtsfächer und Mathematik als Zusatzfach zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Gemäß Lehrplan qualifiziert die Ausbildung für die „unterstützende pädagogische Arbeit im Team“ in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren betreut werden; insbesondere aber für den Elementarbereich.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Schleswig-Holstein die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 2, 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realschulabschluss haben.
Theorie/Praxis
Die Ausbildung umfasst 2 560 Stunden fachtheoretischen Unterricht sowie zwanzig Wochen Fachpraxis in einer Einrichtung. Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte in einer Praxiseinrichtung verteilen sich auf das zweite und dritte Schulhalbjahr. Der Lehrplan für die Ausbildung der Sozialpädagogischen AssistentInnen sieht eine vielfältige Verzahnung der beiden Lernorte vor.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die schulischen Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife erworben werden. Gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich, wenn sie die Zusatzprüfungen in den Bereichen Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache und Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich erfolgreich abgelegt haben.
Außerdem müssen die AbsolventInnen für die Fachhochschulreife Fachpraxis ableisten. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
Ministerium für Bildung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: (0431) 988-5806
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