Weiterbildungsgesetz
Das Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen (WBG) regelt die Weiterbildung im Land. Weiterbildung wird als ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens verstanden. Die berufliche Weiterbildung in Sachsen umfasst die Aufstiegsfortbildung und die berufsbegleitende Weiterbildung.
Das Weiterbildungsgesetz regelt auch die Förderung von Einrichtungen und Verbänden der Weiterbildung. Weitere Kriterien zur Förderung der Weiterbildung durch das Land Sachsen legt die Sächsische Weiterbildungsförderungsverordnung (WbFöVO) fest.
Bildungsurlaub
In Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte in Sachsen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Er kann jedoch auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden.
Weiterbildung des Kita-Personals
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) legt in § 21, 2 fest, dass die Fortbildung der Kita-MitarbeiterInnen Aufgabe des Landesjugendamtes und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist. Darüber hinaus sollen die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe entsprechende Angebote zur Fortbildung ihrer MitarbeiterInnen unterbreiten.
Die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung für pädagogische Fachkräfte verlangt außerdem, dass sich die Fachkräfte regelmäßig fortbilden. Die Träger haben dafür zu sorgen, dass pädagogische Fachkräfte mindestens fünf Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Auf der Grundlage von zwei Richtlinien wird die Fort- und Weiterbildung der Kita-MitarbeiterInnen finanziell gefördert:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
Telefon: (0351) 564-2526
Organigramm
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Landesjugendamt
Parkstraße 28
09120 Chemnitz
Telefon: (0371) 24081-100
Organigramm
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