Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Sachsen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) legt die Rahmenbedingungen der Ausbildung an den Fachschulen fest. Regelungen zur Ausbildung der ErzieherInnen werden in den §§ 72 bis 78 getroffen. Regelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden sich in den §§ 110 bis 117.
Lehrpläne
Die Lehrpläne für den Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik in Sachsen legen die Stundentafel und die verbindlich in der Ausbildung umzusetzenden zehn Lernfelder fest.
Leitfäden und Handreichungen
Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung sind ein Leitfaden für die Durchführung der berufspraktischen Ausbildung. Sie richten sich an die Lehrkräfte an Fachschulen und an die PraxisanleiterInnen in den Einrichtungen.
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