Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Sachsen gibt es 46 Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik
(10,87% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 000 AbsolventInnen die Sächsischen Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik.

Aufbau    
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Sachsen als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Gemäß § 73 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kann die Ausbildung unter bestimmten Bedingungen auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden. Die Stundentafel der Ausbildung weist in Sachsen fachtheoretische und fachpraktische Anteile aus.

Ziel der Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik in Sachsen ist es laut § 72 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die „Schüler zu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Sachsen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 74 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung den Realschulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreicher Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • Erfolgreicher Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, eine einjährige Berufstätigkeit
  • Eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren, auf die das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst, sofern in einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit, anerkannt werden

Theorie/Praxis
Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist gemäß Lehrplan durchgängiges Prinzip der Ausbildung. Die Ausbildung weist einen berufsübergreifenden, einen berufsbezogenen Bereich, einen Wahlpflichtbereich, einen Wahlbereich sowie die berufspraktische Ausbildung aus.

Das Berufspraktikum dient der fachgerechten Einarbeitung in die selbstständige Tätigkeit. Die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen angewendet und vertieft werden.

Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in ein Orientierungspraktikum und drei Blockpraktika, die in verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden:

  • Orientierungspraktikum 2 Wochen
  • Blockpraktikum (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) 11 Wochen
  • Blockpraktikum (Tätigkeitsfelder von ErzieherInnen mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen) 12 Wochen
  • Blockpraktikum (Tätigkeitsfeld nach Wahl) 14 Wochen

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen haben und erfolgreich eine Zusatzprüfung abgelegt haben.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
Telefon: (0351) 564-0
Organigramm

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