Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Sachsen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung der Sächsischen Schulordnung Berufsfachschule trifft Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen der Ausbildung, zur Stundentafel, der fachpraktischen Ausbildung und zu den Prüfungen. Für die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn sind die Regelungen in § 65 bis § 73 zentral.
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Berufsfachschule für Sozialwesen legt die Stundentafel für die zweijährige und dreijährige Ausbildung fest. Die Lernfelder der Ausbildung werden erklärt, Lernfeldziele und Inhalte für die Ausbildung festgelegt und methodisch-didaktische Hinweise für das einzelne Lernfeld gegeben.
Leitfäden und Handreichungen
Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialwesen umfassen eine Kurzcharakteristik der Ausbildung. Sie beschäftigen sich mit der organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der Ausbildung und der Dokumentation und Bewertung der Ausbildungsleistungen.
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