Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn
In Sachsen gibt es 45 Berufsfachschulen für Sozialwesen (10% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). An 18 Berufsfachschulen für Sozialwesen kann der Berufsabschluss der Sozialassistenz erworben werden. Im Schuljahr 2009/2010 beendeten rund 1 800 AbsolventInnen die Ausbildung zur Sozialassistenz erfolgreich an einer Berufsfachschule in Sachsen.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei oder drei Jahre. An der Berufsfachschule II können sich BewerberInnen mit Realschulabschluss in zwei Jahren ausbilden lassen. BewerberInnen mit Hauptschulabschluss können die Ausbildung an der Berufsfachschule I in drei Jahren durchlaufen. Beide Ausbildungen weisen Theorie- und Praxisanteile auf.
In der Ausbildung werden die SchülerInnen gemäß § 65 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung dazu befähigt, „Grundtätigkeiten auf pädagogischem, sozial-pflegerischem, hauswirtschaftlichem und organisatorisch-verwalterischem Gebiet auszuführen.“ Sie unterstützen die Fachkräfte in der Einrichtung und führen übertragene Aufgaben selbstständig aus.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Sachsen die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn in zwei Jahren aufnehmen möchte, muss gemäß § 67 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realschulabschluss haben. BewerberInnen mit einem Hauptschulabschluss absolvieren die Ausbildung innerhalb von drei Jahren. Die Ausbildung kann für BewerberInnen, die eine allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen, auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden.
Damit die Ausbildung begonnen werden kann, sind laut § 67 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung außerdem dem Schulabschluss entsprechende Englischvorkenntnisse zu belegen.
Theorie/Praxis
Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist gemäß dem Lehrplan durchgängiges Prinzip der Ausbildung in Sachsen. In der berufspraktischen Ausbildung erleben die SchülerInnen die Notwendigkeit, berufliches Handeln zu reflektieren und zu begründen.
Im Verlauf der zwei- bzw. dreijährigen schulischen Ausbildung finden Pflicht- und Wahlpflichtpraktika statt. Die Praktika werden in geeigneten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Pflege absolviert.
Die berufspraktische Ausbildung umfasst laut Stundentafel 800 Stunden im zweijährigen und 960 Stunden im dreijährigen Bildungsgang.
Im zweijährigen Bildungsgang finden vier Praxiseinsätze statt:
Im dreijährigen Bildungsgang finden fünf Praxiseinsätze statt:
Die Zuordnung der Bereiche zu den Ausbildungsjahren ist im Rahmen der Pflichtpraktika den Schulen überlassen.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird gemäß § 73 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistentin“ verliehen.
Den AbsolventInnen der dreijährigen Ausbildung wird mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 der Mittlere Bildungsabschluss zuerkannt. Mit dem erfolgreichen Abschluss ist der Zugang zur Ausbildung als ErzieherIn an der Fachschule Sozialwesen möglich.
Die Fachhochschulreife kann mit dem Abschluss nicht erworben werden.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
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01079 Dresden
Telefon: (0351) 564-0
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