Weiterbildungsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt existiert seit 1992. Die Erwachsenenbildung wird in Sachsen-Anhalt als ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens verstanden. Durch die entsprechenden Rahmenbedingungen soll garantiert werden, dass alle BürgerInnen die gleichen Chancen haben, an Weiterbildung teilzunehmen.
Bildungsurlaub
Seit 1998 haben ArbeitnehmerInnen in Sachsen-Anhalt das Recht, sich für anerkannte Veranstaltungen der Weiterbildung freistellen zu lassen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Pro Jahr beträgt der Anspruch auf Freistellung fünf Tage. Eine Verwaltungsvorschrift regelt, welche Bedingungen eine Einrichtung erfüllen muss, um für die Erwachsenenbildung anerkannt und gefördert zu werden.
Weiterbildung des Kita-Personals
Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) legt in § 21, 5 fest:
„Jede pädagogische Fach- und Hilfskraft hat die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Der Träger hat dem Personal Fortbildung zu ermöglichen.“
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 77 77
Organigramm
Erstellen Sie auf dem WiFF-Portal Ihr eigenes Profil in der neuen Datenbank der Aus- und Weiterbildungsanbieter in d...
WiFF stellt aktualisierte Informationen zu den spezifischen Aus- und Weiterbildungsbedingungen in allen 16 Bundeslän...
Seit Jahren steht das deutsche Bildungssystems auf dem Prüfstand. Viele Probleme sind längst bekannt, eine Reform fo...
Die neue Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen erhöhen die Chancengerechtigke...
„Eine gute Bildungsbiografie ist die zentrale Voraussetzung für eine gelungene gesellschaftliche Integration. Deshal...