Rechtliche Grundlagen

Weiterbildungsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt existiert seit 1992. Die Erwachsenenbildung wird in Sachsen-Anhalt als ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens verstanden. Durch die entsprechenden Rahmenbedingungen soll garantiert werden, dass alle BürgerInnen die gleichen Chancen haben, an Weiterbildung teilzunehmen.

Bildungsurlaub
Seit 1998 haben ArbeitnehmerInnen in Sachsen-Anhalt das Recht, sich für anerkannte Veranstaltungen der Weiterbildung freistellen zu lassen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Pro Jahr beträgt der Anspruch auf Freistellung fünf Tage. Eine Verwaltungsvorschrift regelt, welche Bedingungen eine Einrichtung erfüllen muss, um für die Erwachsenenbildung anerkannt und gefördert zu werden.

Weiterbildung des Kita-Personals
Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) legt in § 21, 5 fest:
„Jede pädagogische Fach- und Hilfskraft hat die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Der Träger hat dem Personal Fortbildung zu ermöglichen.“

Zuständigkeit

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 77 77
Organigramm

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