Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengängen werden in Sachsen-Anhalt 2 B.A.-Studiengänge angeboten. Die Möglichkeit eines M.A.-Studiengangs besteht derzeit in Sachsen-Anhalt nicht. Pro Jahr stehen in Sachsen-Anhalt rund 90 Studienplätze zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Sachsen-Anhalt finden Sie unter Studium.
Hochschulgesetz
Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) regelt alle Belange rund um die Hochschule. In § 27 finden sich die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium in Sachsen-Anhalt. Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung (HSQ-VO).
In Sachsen-Anhalt ist der Fachschulabschluss der ErzieherInnen nach § 2 Nr.13 der Hochschulqualifikationsverordnung mit der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. ErzieherInnen erwerben entsprechend mit dem Fachschulabschluss nicht nur die Fachhochschulreife, sondern die allgemeine Hochschulreife.
Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.
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