Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Sachsen-Anhalt festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung über Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt (BbS-VO) regelt u.a. die Dauer und Gliederung der Ausbildung, die Aufnahmevoraussetzungen, die Prüfungen und den Abschluss der Ausbildung. Wichtige Bestimmungen für die Ausbildung der ErzieherInnen finden sich in Abschnitt 5, Anlage 9, §§ 1 bis 9 und §§ 14 bis 20. In den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt (EBBbS-VO) wird in Abschnitt I die Stundentafel der Fachrichtung Sozialpädagogik festgelegt.
Lehrpläne
Die Rahmenrichtlinien Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik legen die Lernfelder der Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich fest. Ziele und Inhalte der Lernfelder werden beschrieben und dazu didaktische Hinweise für die Umsetzung im Unterricht gegeben.
Erstellen Sie auf dem WiFF-Portal Ihr eigenes Profil in der neuen Datenbank der Aus- und Weiterbildungsanbieter in d...
WiFF stellt aktualisierte Informationen zu den spezifischen Aus- und Weiterbildungsbedingungen in allen 16 Bundeslän...
Seit Jahren steht das deutsche Bildungssystems auf dem Prüfstand. Viele Probleme sind längst bekannt, eine Reform fo...
Die neue Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen erhöhen die Chancengerechtigke...
„Eine gute Bildungsbiografie ist die zentrale Voraussetzung für eine gelungene gesellschaftliche Integration. Deshal...