Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Sachsen-Anhalt gibt es 11 Fachschulen der Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik (2,6% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 410 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialpädagogik in Sachsen-Anhalt.

Aufbau

Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Zwei Jahre der Ausbildung finden an der Fachschule statt. Daran schließt ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung an, das von der Fachschule begleitetet wird. Die Ausbildung kann von den Fachschulen auch in Teilzeit angeboten werden. Außerdem kann das einjährige Berufspraktikum in mehreren Teilabschnitten in die Ausbildung integriert stattfinden.

Die Ausbildung bereitet die SchülerInnen gemäß Lehrplan darauf vor, als ErzieherIn in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu sein und selbstständig und eigenverantwortlich Kinder und Jugendliche zu erziehen, zu betreuen und zu bilden.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Sachsen-Anhalt die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene einschlägige zweijährige Berufsausbildung
  • Abgeschlossene einschlägige berufsbildende Schule in Vollzeitform und eine einjährige geeignete praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Fachhochschulreife mit einer fachpraktischen Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Mindestens vierjährige praktische Tätigkeit statt Berufsausbildung
  • Hochschulreife und eine mindestens einjährige einschlägige praktische Tätigkeit

Theorie/Praxis
Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Unterricht an der Schule und Praktika in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Die FachschülerInnen absolvieren in den ersten beiden Ausbildungsjahren insgesamt zwölf Wochen fachpraktische Ausbildung. Sie ist in zwei Blöcken, verteilt auf das erste und zweite Schuljahr, abzuleisten.

Das anschließende einjährige Berufspraktikum wird an einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Berufserfahrung durchgeführt. Die BerufspraktikantInnen wählen die Praktikumsstelle selbst aus. Sie brauchen die Zustimmung ihrer Fachschule zu der Praktikumsstelle. Das Berufspraktikum wird durch Unterricht an der Fachschule im Umfang von drei Wochenstunden begleitet. In der integrierten Form ist insgesamt ein Praktikum von 52 Wochen abzuleisten, das in Blöcken auf drei Schuljahre zu verteilen ist.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Die AbsolventInnen erwerben mit dem Abschluss die Fachhochschulreife, wenn sie am Wahlpflichtangebot in Mathematik und in einem naturwissenschaftlichen Fach teilgenommen haben und die erforderlichen Zusatzprüfungen erfolgreich abgelegt haben.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 77 77
Organigramm

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