Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften KinderpflegerIn und staatlich geprüften SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Sachsen-Anhalt festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung über Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt (BbS-VO) regelt in Anlage 5 Abschnitt 3 u.a. die Dauer und Gliederung der Ausbildung, die Aufnahmevoraussetzungen, die Prüfungen und Abschlüsse der beiden berufsfachschulischen Ausbildungen. Die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt (EBBbS-VO) legen in Abschnitt E die Stundentafel und die fachpraktische Ausbildung für beide Ausbildungen fest.
Lehrpläne
In den Rahmenrichtlinien Berufsfachschule – Kinderpflege und den Rahmenrichtlinien Berufsfachschule – Sozialassistenz werden die Inhalte von Fächern und Lernfeldern für die Ausbildungen festgelegt und Lernziele formuliert.
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