Ausbildung zum/zur staatlich geprüften KinderpflegerIn oder zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn
In Sachsen-Anhalt gibt es 24 Berufsfachschulen der Fachrichtungen Kinderpflege, Sozialassistenz und Sozialpflege (5,3% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 900 AbsolventInnen die Berufsfachschulen dieser Fachrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Aufbau
Die Ausbildungen zum/zur KinderpflegerIn und zum/zur SozialassistentIn umfassen jeweils zwei Jahre in Vollzeit. Sie können von den Schulen auch in Teilzeit angeboten werden.
Beide Ausbildungen haben theoretische und berufspraktische Anteile. Der Schwerpunkt der Ausbildung der KinderpflegerInnen liegt gemäß Lehrplan auf der „Erziehung, Bildung, Versorgung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren.“ Die Ausbildung der SozialassistentInnen richtet sich gemäß Lehrplan nach „den pädagogischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Schwerpunkten, die als Tätigkeitsmerkmale für den späteren beruflichen Einsatz als Sozialassistentin/ Sozialassistent gelten.“
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Sachsen-Anhalt die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen.
Wer in Sachsen-Anhalt die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn beginnen möchte, muss den Realschulabschluss haben oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt in § 11 (Anlage 5, Abschnitt 3) desweiteren die Bedingungen, direkt in das zweite Schuljahr der Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufgenommen zu werden.
Theorie/Praxis
Die Dauer der in der Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn vorgesehen Praxisanteile beträgt insgesamt acht Wochen. Gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist in jedem der beiden Schuljahre ein Praktikumsblock von vier Wochen abzuleisten. Der Praktikumsplatz soll im ersten Jahr ein Familienhaushalt, in dem sich mindestens ein Kind im Vorschulalter befindet, ein Säuglingsheim oder ein Kinderkrankenhaus sein. Das Praktikum im zweiten Jahr soll von den SchülerInnen in einer sozialpädagogischen Einrichtung des Elementarbereichs absolviert werden.
Der Praxisanteil der Ausbildung zum/zur SozialassistentIn soll im ersten Schuljahr vier Wochen, im zweiten Schuljahr zwanzig Wochen betragen. Die fachpraktische Ausbildung soll gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in einer geeigneten Praxiseinrichtung stattfinden und ist von der Berufsfachschule zu begleiten.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ und „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verliehen.
KinderpflegerInnen erwerben gemäß § 15, 2 (Anlage 5, Abschnitt 3) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit einer Abschlussnote von mindestens 3,0 den Realschulabschluss, wenn sie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können. Der Abschluss schafft damit die Voraussetzung, die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn zu beginnen.
SozialassistentInnen können eine weiterführende Ausbildung in einer Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik, Altenpflege oder Heilerziehungspflege aufnehmen. Mit dem Berufsabschluss ist der Eintritt in die einjährige Fachoberschule Sozialwesen möglich, in der die Fachhochschulreife erworben werden kann.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 77 77
Organigramm
Erstellen Sie auf dem WiFF-Portal Ihr eigenes Profil in der neuen Datenbank der Aus- und Weiterbildungsanbieter in d...
WiFF stellt aktualisierte Informationen zu den spezifischen Aus- und Weiterbildungsbedingungen in allen 16 Bundeslän...
Seit Jahren steht das deutsche Bildungssystems auf dem Prüfstand. Viele Probleme sind längst bekannt, eine Reform fo...
Die neue Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen erhöhen die Chancengerechtigke...
„Eine gute Bildungsbiografie ist die zentrale Voraussetzung für eine gelungene gesellschaftliche Integration. Deshal...