Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
Im Saarland gibt es 4 Fachschulen für Sozialpädagogik (1,0% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 200 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialpädagogik im Saarland.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird im Saarland als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie gliedert sich gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in den zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt, der durch ein sozialpädagogisches Praktikum im Umfang von zwölf Wochen begleitet wird, und das einjährige Berufspraktikum.
Als Ziel der Ausbildung definiert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Saarland in § 1 „die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Heimen, als Erzieher oder Erzieherin selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“
Zugangsvoraussetzungen
Wer im Saarland die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss
gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Mittlerer Schulabschluss haben.
Außerdem müssen die BewerberInnen eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachweisen. Diese Bedingung kann durch folgende Berufsabschlüsse erfüllt werden:
Abweichend können BewerberInnen mit einer mindestens vierjährigen, für den Besuch der Fachschule förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit oder einer sonstigen als gleichwertig anerkannten schulischen oder berufspraktischen Qualifizierung zur Ausbildung zugelassen werden. Auch das einjährige Vorpraktikum erfüllt gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Bedingung der beruflichen Vorbildung.
Alle BewerberInnen müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Theorie/Praxis
Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung sollen im Saarland gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „eng aufeinander bezogen“ stattfinden. Während der zweijährigen fachtheoretischen Ausbildung sieht § 10 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein „Sozialpädagogisches Praktikum“ von insgesamt zwölf Wochen vor. Das Praktikum wird durch die Schule betreut von den FachschülerInnen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kitas und Heimen, absolviert. Es kann von den Schulen sowohl unterrichtsbegleitend als auch in Blockform angeboten werden.
Das einjährige Berufspraktikum schließt sich unmittelbar an die mit der ersten Teilprüfung abgeschlossene fachtheoretische Ausbildung an. Während dem Berufspraktikum nehmen die PraktikantInnen an Arbeitsgemeinschaften der Schule teil. Diese finden in der Regel monatlich einmal ganztägig statt und umfassen insgesamt mindestens 80 Unterrichtsstunden.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist integrierter Bestandteil der Ausbildung. Das Abschlusszeugnis schließt gemäß § 51 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife ein.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen sind entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Ministerium für Bildung
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
Telefon: (0681) 501-00
Organigramm
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