Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn orientiert sich an den hier aufgeführten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulordnungsgesetz (SchoG) werden alle rechtlichen Regelungen im Bezug auf das Schulwesen in Saarland festgehalten.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Saarländischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) werden u.a. die Ziele, die Dauer und Zugangsvoraussetzungen zur jeweiligen Ausbildung geregelt sowie die Prüfungen. Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist die Stundentafel der KinderpflegerInnenausbildung.
Lehrpläne
Im Saarland gibt es die folgenden gesonderten Lehrpläne für die Berufsfachschule für Kinderpflege:
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien werden vom Ministerium für Bildung zu Verfügung gestellt.
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