Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn
Im Saarland gibt es 3 Berufsfachschulen für Kinderpflege (0,7% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 100 AbsolventInnen die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Saarland.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie umfasst allgemeine und berufsbezogene Lernbereiche.

Ziel der Ausbildung ist gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, „die Befähigung, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Pflege, Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu sein."   

Zugangsvoraussetzungen
Wer im Saarland die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss laut § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Hauptschulabschluss haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:  

  • Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege
  • Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur HauswirtschafterIn

Die BewerberInnen müssen ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf nachweisen.

In § 4 legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung außerdem fest: „Wer eine Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik - nach Nichtzulassung zur ersten Teilprüfung oder Nichtbestehen der ersten Teilprüfung verlässt, kann unmittelbar in die Oberstufe der Berufsfachschule für Kinderpflege aufgenommen werden.“

Theorie/Praxis

Die Ausbildung an Berufsfachschulen umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden möglichst in Kooperation mit geeigneten Praxiseinrichtungen in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs Theorie und Praxis eingebunden. Außerdem ist ein dreiwöchiges Säuglingspflegepraktikum abzuleisten.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ oder „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ verliehen.

Darüber hinaus schließt das Bestehen der Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigungen eines Mittleren Bildungsabschlusses mit ein. AbsolventInnen der Berufsfachschule für Kinderpflege können neben dem qualifizierenden Berufsabschluss die Berechtigung zur Aufnahme der Ausbildung  zum/zur ErzieherIn erhalten.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen sind entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
Telefon: (0681) 501-00
Organigramm

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