Rechtliche Grundlagen

Weiterbildungsgesetz
Das Rheinland-Pfälzische Weiterbildungsgesetz legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest und definiert Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens.

Die Weiterbildung obliegt der öffentlichen Verantwortung. Sie dient persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen.  

Bildungsurlaub
Das Bildungsfreistellungsgesetz räumt ArbeitnehmerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts ein. Er gilt für bis zu zehn Arbeitstagen im Zeitraum von zwei Jahren. Auszubildende können innerhalb des Ausbildungszeitraums drei Arbeitstage für gesellschaftspolitische Weiterbildung geltend machen.

Weiterbildung des Kita-Personals

Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kitas in Rheinland-Pfalz geben in Kapitel 9.3.4 für die Fortbildung der Fachkräfte vor:
„Alle pädagogischen Fachkräfte sollen sich durch Fachliteratur sowie durch jährliche in Abstimmung mit Team und Leitung besuchte Fortbildungsveranstaltungen weiterbilden. Dabei sollte darauf geachtet werden, wie das im Rahmen von Fortbildung erworbene Wissen einzelner Teammitglieder für das gesamte Team nutzbar gemacht werden kann.
In jeder Kita soll ein Grundbestand an Fachliteratur zur Verfügung stehen und mindestens eine Fachzeitschrift regelmäßig bezogen werden. Diese Fachliteratur muss allen pädagogischen Fachkräften zur persönlichen Fortbildung zugänglich sein.
Die Zusammenarbeit im Team ist nicht nur wichtig für die tägliche Arbeit, sondern zugleich auch eine Möglichkeit der Fortbildung des Einzelnen. (...) Bei der fachlichen Weiterentwicklung des Teams können Supervision, Coaching sowie Fachberatung unterstützend wirken."

In § 6, 4 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes ist festgelegt, dass die Kosten für Fortbildung bei den zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt sind. Eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur von 2009 regelt die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb des Zertifikats Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an und des Zertifikats Sprachförderkraft.

Zuständigkeit

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Entwicklung und Bildung in der frühen Kindheit

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