Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Rheinland-Pfälzischen Schulgesetz werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Rheinland-Pfalz festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen regelt in Abschnitt 2 u.a. Ziele, Zugangsvoraussetzungen, Theorie- und Praxisanteile und die Prüfungen in der Ausbildung.
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachbereich Sozialpädagogik ist ein modularisierter Lehrplan. Er legt 16 Lernmodule sowie lernmodulspezifische und lernmodulübergreifende Kompetenzen fest, die den SchülerInnen im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden sollen.
Leitfäden und Handreichungen
In der Broschüre Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend finden sich weitere Informationen zur Ausbildung.
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