Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Rheinland-Pfalz werden ErzieherInnen an 18 Fachschulen für Sozialpädagogik, 13 Staatlichen Berufsbildenden Schulen und neun Fachschulen in privater Trägerschaft ausgebildet (9,5% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 760 AbsolventInnen die Rheinland-Pfälzischen Fachschulen.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie kann auch in Teilzeit in bis zu fünf Jahren absolviert werden. Die Vollzeitausbildung umfasst einen schulischen Ausbildungsabschnitt mit fachpraktischen Elementen und ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Ziel der Ausbildung ist gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die SchülerInnen dazu zu befähigen, „in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.“

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Rheinland-Pfalz die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Mittleren Schulabschluss (qualifizierter Sekundarabschluss I) haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung zum/zur SozialassistIn
  • Abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis
  • Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung nach Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung
  • Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit
  • Mindestens dreijährige Führung eines Haushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, auf die ein für die Ausbildung förderliches freiwilliges soziales Jahr oder eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet werden kann

Im Einzelfall gelten andere Voraussetzungen, wenn sie dem schulischen und beruflichen Bildungsstand der Zulassungsvoraussetzungen gleichwertig sind.

Theorie/Praxis
Im schulischen Ausbildungsabschnitt sind gemäß § 5, 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens zwei Praktika von insgesamt zwölf Wochen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern in anerkannten Ausbildungsstätten abzuleisten. Das anschließende einjährige Berufspraktikum wird von der Fachschule betreut und mit 80 Unterrichtsstunden begleitet.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Jedes in der Ausbildung abgeschlossene Modul wird gemäß § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zertifiziert und gilt als Einzelqualifikation

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen und die Zusatzprüfung erfolgreich abgelegt haben.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 16-0
Organigramm

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