Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn
In Rheinland-Pfalz gibt es 24 Höhere Berufsfachschulen mit dem Schwerpunkt Sozialassistenz (5,3% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 000 AbsolventInnen die Rheinland-Pfälzischen Berufsfachschulen mit dem Schwerpunkt Sozialassistenz.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie wird an der Höheren Berufsfachschule angeboten und legt die fachlichen Grundlagen für die Ausbildung an den Fachschulen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege. Der Bildungsgang erfolgt im ersten Jahr in Vollzeitform, im zweiten Jahr in Teilzeitform.
Ziel der Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule ist es laut § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „zu schulischen Berufsqualifikationen, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler“ zu führen. Die Ausbildung zur KinderpflegerIn ist in Rheinland-Pfalz ein auslaufender Bildungsgang und wird daher hier nicht weiter dargestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Rheinland-Pfalz die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) haben oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen.
Theorie/Praxis
Im zweiten Jahr erfolgt die Ausbildung in Teilzeitform. Der Schwerpunkt liegt dann auf der fachpraktischen Ausbildung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt dazu in § 7, 6 fest: „In der Fachrichtung Sozialassistenz ist ein zwölfwöchiges Praktikum, wovon vier Wochen in den Schulferien zu liegen haben, nachzuweisen.“
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verliehen.
Mit dem Abschluss erwerben die AbsolventInnen die Zugangsberechtigung für die Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege.
Wenn sie am zusatzqualifizierenden Unterricht teilgenommen haben und erfolgreich eine Zusatzprüfung ablegen, können die AbsolventInnen außerdem auf Antrag die Fachhochschulreife erwerben.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 16-0
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