Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchsten bis zu 500 € bezuschusst. Die andere Hälfte der Kosten trägt das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Der Bildungsscheck kann von interessierten Beschäftigten für ihre berufliche Weiterbildung ebenso in Anspruch genommen werden wie von Betrieben, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre MitarbeiterInnen benötigen. Den Weiterbildungszuschuss können alle Beschäftigtengruppen erhalten (vordringlich geringer Qualifizierte), aber auch UnternehmerInnen, freiberuflich Tätige in der Gründungsphase und Berufsrückkehrende nach der Familienzeit.
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