Weiterbildungsgesetz
Das Weiterbildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen sieht ein Recht auf Weiterbildung nach Abschluss einer ersten Bildungsphase vor. Einrichtungen der Weiterbildung haben die Aufgabe, ein entsprechendes Angebot zum Erwerb und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen bereitzustellen und dabei mit anderen Bildungseinrichtungen zusammenzuarbeiten.
Der Weiterbildungsbereich ist gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Aufgaben sind die allgemeine, politische, berufliche und kulturelle Weiterbildung, einschließlich des nachträglichen Erwerbs von Schulabschlüssen sowie Eltern- und Familienbildung.
Das Gesetz regelt auch:
Bildungsurlaub
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz regelt die Teilnahme von ArbeitnehmerInnen an Bildungsveranstaltungen. ArbeitnehmerInnen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen der beruflichen und politischen Weiterbildung fünf Tage im Kalenderjahr von der Arbeit freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird fortgezahlt. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
Die Bildungsveranstaltungen müssen von anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung durchgeführt werden. Die Anerkennung setzt u.a. ein Gütesiegel bzw. eine Zertifizierung voraus. Das Anerkennungsverfahren obliegt der jeweils zuständigen Bezirksregierung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlicht eine Liste der anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung.
Weiterbildung des Kita-Personals
In § 11 des Kinderbildungsgesetz (KiBiz), in Kraft seit August 2008, heißt es zur Fortbildung des Personals in Kitas:
„(1) Die Umsetzung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags erfordert eine ständige Fortbildung der mit dem Auftrag betrauten Person.“
In der Diskussion um die Revision des KiBiz hat die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport eine Vereinbarung über mehr Fort- und Weiterbildung mit den Trägerverbänden angekündigt. In Nordrhein-Westfalen bieten außerdem die Fachschulen Aufbaubildungsgänge für ErzieherInnen an.
Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt sind, haben die Möglichkeit, zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu beantragen, um lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung zu unterstützen und neue Vorhaben zu entwickeln und durchzuführen. Diese Angebote richten sich an alle Berufsgruppen, insbesondere auch an ErzieherInnen in Kitas.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gruppe Berufliche Bildung
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 5867-40
Organigramm
Weiterbildung ist als bildungspolitische Querschnittsaufgabe verschiedener Politikfelder zu betrachten. Deshalb sind in Nordrhein-Westfalen weitere Ressorts und Landesministerien daran beteiligt.
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