Spezifika

Aufbaubildungsgänge an Fachschulen
In Nordrhein-Westfalen können ErzieherInnen und andere FachschulabsolventInnen in ergänzenden Lernangeboten weitere Qualifikationen und Abschlüsse erwerben. Ein Aufbaubildungsgang umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden und endet mit einer Abschlussprüfung (in schriftlicher Form oder als Projektarbeit mit Präsentation im Kolloquium). Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Zeugnis über die erworbene Zusatzqualifikation ausgestellt. Eine weitere Berufsbezeichnung ist nicht vorgesehen. Für die Fachschulen im Sozialwesen gibt es Richtlinien und Lehrpläne in zehn Themenfeldern.

Berufskolleg: Weiterqualifizierung zur ErzieherIn
Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen mit einschlägiger Ausbildung (vor allem KinderpflegerInnen und SozialhelferInnen), die mindestens fünf Jahre in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig waren und über einen Arbeitsvertrag verfügen, können sich berufsbegleitend zum/zur ErzieherIn ausbilden lassen. Ein entsprechendes Konzept dafür legte die Landesregierung im Jahr 2008 vor. Die Qualifizierungsmaßnahme begann am 1.2.2009, der letzte Durchgang startet zum Ende des Schuljahres 2010/2011.

Externenprüfung am Berufskolleg

Externenprüfungen an Berufskollegs ermöglichen den Erwerb eines Abschlusses, ohne den Bildungsgang tatsächlich besucht zu haben. Sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, kann an Fachschulen für Sozialpädagogik die Externenprüfung für den zweijährigen, überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsteil abgelegt werden. Anschließend muss das Berufspraktikum abgeleistet werden, um die staatliche Anerkennung als ErzieherIn zu erhalten.

Die Zulassung zur externen Abschlussprüfung zum Erwerb des Berufsabschlusses KinderpflegerIn oder SozialhelferIn erfordert gemäß der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen den Nachweis des Hauptschulabschlusses und eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis oder eine gleichwertige Vorbildung.

Duale Ausbildung zum/zur ErzieherIn
Neben der Fachschulausbildung kann in Nordrhein-Westfalen ein doppelqualifizierender Abschluss an beruflichen Gymnasien erworben werden. Der Bildungsgang führt innerhalb einer vierjährigen Ausbildung (inklusive eines fachpraktischen Ausbildungsjahres) zur Doppelqualifikation Staatlich anerkannte/r ErzieherIn/ Allgemeine Hochschulreife.

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