Hochschulausbildung in Nordrhein-Westfalen

Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen werden in Nordrhein-Westfalen 10 B.A.-Studiengänge und 1 M.A.-Studiengang angeboten. Ein Studium kann an 8 Hochschulen aufgenommen werden. Als Untergrenze ist für Nordrhein-Westfalen von rund 350 Studienplätzen pro Jahr auszugehen.

Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie unter Studium.

Rechtliche Grundlagen

Hochschulgesetz
Seit Anfang 2007 ist in Nordrhein-Westfalen das Hochschulfreiheitsgesetz in Kraft, mit dem ein neuer Rechtsrahmen und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für die Hochschulen geschaffen wurden. Den Fachhochschulen und Universitäten wurden rechtliche Eigenständigkeit, mehr Autonomie und Eigenverantwortung, weitreichende Kompetenzen für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen sowie neue Formen unternehmerischer Tätigkeit eingeräumt.

ErzieherInnen können mit ihrem Abschluss in Nordrhein-Westfalen die Fachhochschulreife erwerben. Mit der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung wurden außerdem die Möglichkeiten eines Hochschulstudiums für beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und beruflicher Praxis erweitert. Davon profitieren auch die ErzieherInnen und KinderpflegerInnen. Eine berufliche Aufstiegsfortbildung erlaubt den direkten Zugang zu allen Bachelor-Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes. Eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis berechtigen zur direkten Aufnahme eines fachverwandten Studiums. Nach bestandener Zugangsprüfung oder erfolgreich absolviertem Probestudium kann außerdem ein Studium in solchen Fachrichtungen aufgenommen werden, die nicht dem bisherigen Berufsweg entsprechen.

Weitere Informationen bietet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung.

Ausbildungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.

Zuständigkeit

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF)
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 896-04
Organigramm

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Meldungen aus Nordrhein-Westfalen

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Aus- und Weiterbildunganbieter aufgepasst:

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Quelle: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte