Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Nordrhein-Westfalen gibt es 107 Fachschulen für Sozialpädagogik (25,3% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen in Nordrhein-Westfalen rund 3 800 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialpädagogik.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Nordrhein-Westfalen als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie setzt sich zusammen aus einem zweijährigen, überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt in der Fachschule und einem einjährigen Berufspraktikum in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung. Die Ausbildung kann auch berufsbegleitend absolviert werden.
Ziel der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen ist – angelehnt an die Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz aus 2002 – gemäß dem Lehrplan „die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“
Neben der Fachschulausbildung wird in Nordrhein-Westfalen eine doppelqualifizierende Ausbildung an beruflichen Gymnasien angeboten. Diese doppelqualifizierende Ausbildung dauert vier Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 28 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) haben und die folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
Nach § 5, 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können auch BewerberInnen aufgenommen werden, die eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Die BewerberInnen müssen ihre persönliche Eignung für den Beruf durch Vorlage eines Führungszeugnisses belegen.
Die skizzierten Aufnahmevoraussetzungen werden insbesondere erfüllt durch die einschlägigen Ausbildungen zur KinderpflegerIn, SozialhelferIn und HeilerziehungspflegerIn, den Abschluss der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen sowie den Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen. Für BewerberInnen mit Hochschulzugangsberechtigung gibt es Sonderregelungen (z.B. einschlägige Berufstätigkeit, auch in Form eines Sozialen Jahres, des Zivildienstes und eines Praktikums).
Aufnahmevoraussetzung für die doppelqualifizierende Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Theorie/Praxis
Die Ausbildung in der Fachschule gliedert sich in einen zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika und einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160-200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht. Die Stundentafel weist einen fachrichtungsübergreifenden und einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich sowie einen Differenzierungsbereich aus.
Für den doppelqualifizierenden Bildungsgang ist ein fachpraktisches Ausbildungsjahr vorgeschrieben.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am entsprechenden Zusatzunterricht teilgenommen haben. Der doppelqualifizierende Bildungsgang am beruflichen Gymnasium führt innerhalb der vierjährigen Ausbildung (inkl. eines fachpraktischen Ausbildungsjahres) zur Doppelqualifikation Staatlich anerkannte/r ErzieherIn/Allgemeine Hochschulreife.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gruppe Berufliche Bildung
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 5867-40
Organigramm
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