Die Ausbildungen zum/zur KinderpflegerIn und zum/zur SozialhelferIn orientieren sich an den hier aufgeführten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) enthält die Rechtsgrundlagen zum Schulwesen einschließlich der Regelungen zum Berufskolleg. Das Berufskolleg umfasst in Nordrhein-Westfalen die Bildungsgänge der Berufsschule, der (höheren) Berufsfachschule, der Fachoberschule, des beruflichen Gymnasiums und der Fachschule.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Berufskolleg (APO-BK) beinhaltet im ersten Teil allgemeine Bestimmungen und Verfahrensregelungen für alle Bildungsgänge des Berufskollegs, die im zweiten Teil durch ergänzende Vorschriften (Anlagen) für einzelne Bildungsgänge präzisiert werden. Die Bestimmungen zur KinderpflegerInnen- und SozialhelferInnenausbildung finden sich in Anlage B.
Lehrpläne
Die Lehrpläne zur Erprobung für die zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen für KinderpflegerInnen und SozialhelferInnen legen u.a. die didaktische Konzeption und die Stundentafel des jeweiligen Bildungsgangs fest.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
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