Berufsfachschulausbildung in Nordrhein-Westfalen

Ausbildung zum/zur staatlich geprüften KinderpflegerIn
In Nordrhein-Westfalen gibt es 86 Berufsfachschulen für Kinderpflege (19,1% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 900 AbsolventInnen die Berufsfachschulen für Kinderpflege in Nordrhein-Westfalen.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie ist ein Bildungsgang nach Landesrecht. An der Berufsfachschule findet theoretischer Unterricht statt. Außerschulische Praktika sind in die Ausbildung integriert.

Gemäß dem Lehrplan der Kinderpflegeausbildung sollen die Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen dazu befähigt werden, unterstützend in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu arbeiten.

Neben der Kinderpflegeausbildung gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialhelferIn. Die Ausbildung zum/zur SozialhelferIn ist formal strukturidentisch mit der Kinderpflegeausbildung, setzt jedoch einen weiteren Schwerpunkt im Bereich der Sozialpflege. Ebenso wie bei der Kinderpflegeausbildung erfüllt der Bildungsgang nach erfolgreichem Abschluss und in Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn an einer Fachschule.

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 6, Anlage B der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 haben.

Theorie/Praxis

Für die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn sind vier Lernfelder verbindlich, in denen die Ausbildung in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsfächern und durch integrierte Praktika erfolgt. Die BerufsfachschülerInnen müssen außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen absolvieren. Durch die Praktika sollen die Lernfelder erschlossen werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ oder „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen den Mittleren Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Fachoberschulreife) oder bei entsprechenden Leistungen auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. Das Zeugnis enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege umfasst.

Nicht vorgesehen ist der Erwerb der Fachhochschulreife.

Zuständigkeit

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gruppe Berufliche Bildung
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 5867-40
Organigramm

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