Rechtliche Grundlagen

Weiterbildungsgesetz
Entsprechend dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) ist Weiterbildung ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens mit folgenden Zielsetzungen:

  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Unterstützung des Übergangs von der Allgemeinen zur Beruflichen Bildung
  • Förderung einer Fortsetzung oder Wiederaufnahme des organisierten Lernens
  • Verbesserung der Qualitätsstandards sowie der Innovationsfähigkeit in der Erwachsenenbildung.

Das Land Niedersachsen fördert die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen. Das Gesetz regelt, wer Anspruch auf welche Form der Weiterbildung hat, und legt den Akzent insbesondere auf Bildungsmaßnahmen, die den besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen dienen.

Bildungsurlaub

Entsprechend dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. Bildungsurlaub wird für Veranstaltungen gewährt, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind.

Weiterbildung des Kita-Personals

Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) schreibt in §5, 5 für die Fortbildung der Fachkräfte vor:

  • Die Fachkräfte in Kitas sollen sich regelmäßig fortbilden.
  • Der Träger soll darauf hinwirken, dass die Fachkräfte mindestens drei Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Zuständigkeit

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
Organigramm

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19.01.12

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