Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Niedersachsen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) regelt u.a. die Dauer und Gliederung der Ausbildung, die Aufnahmevoraussetzungen und die Prüfungen in der Ausbildung. Die Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung legen die Stundentafel für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn fest.
Lehrpläne
Nur für das Fach Berufsbezogener Unterricht sind Rahmenrichtlinien zugänglich. Die Rahmenrichtlinien Berufsbezogener Unterricht der Fachschule - Sozialpädagogik bestimmen Mindestanforderungen und legen Inhalte und Ziele des Unterrichts fest.
Leitfäden und Handreichungen
Der Leitfaden für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis enthält Informationen zur fachpraktischen Ausbildung der angehenden SozialassistentInnen (Schwerpunkt Sozialpädagogik) und ErzieherInnen in Niedersachsen.
Die Übergänge vom Kindergarten in die Grundschule sollen in Niedersachsen noch kindgerechter und flexibler werden.
Von Freitag (30. März) an können niedersächsische Kommunen über eine neue Förderrichtlinie zusätzliche Landeszuschüs...
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