Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Niedersachsen gibt es 51 Fachschulen für Sozialpädagogik (12,1% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 800 AbsolventInnen die Niedersächsischen Fachschulen für Sozialpädagogik.

Aufbau

Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Niedersachsen als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie kann von den FachschülerInnen auch in Teilzeit absolviert werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dann entsprechend. Die Ausbildung umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Niedersachsen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss haben.

Die BewerberInnen müssen außerdem einen Berufsabschluss als SozialassistentIn (Schwerpunkt Sozialpädagogik) oder eine andere gleichwertige Ausbildung nachweisen. Dabei müssen mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch sowie ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsspezifischen Fächern und im Fach Praxis Sozialpädagogik erbracht worden sein.

Zu beachten ist außerdem:

  • Wurde zusätzlich zum Berufsabschluss eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt, kann auch ohne den Notendurchschnitt, mit Feststellung der Eignung durch die Schule die Ausbildung aufgenommen werden.
  • Die Schulbehörde kann BewerberInnen zulassen, die nicht die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wenn ihr bisheriger beruflicher und schulischer Bildungsweg eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.
  • BewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen zusätzlich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Theorie/Praxis
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn umfasst theoretische und fachpraktische Ausbildungsanteile. Die theoretische Ausbildung in der Fachschule erfolgt in allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern.

Die FachschülerInnen absolvieren die fachpraktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Sie umfasst 600 Zeitstunden (16 Wochen).

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Die Erlangung der Fachhochschulreife ist integrierter Bestandteil der Ausbildung. Das Abschlusszeugnis schließt die Fachhochschulreife mit ein.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
Organigramm

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