Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Niedersachsen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Niedersächsische Verordnung über berufsbildende Schulen legt u.a. die Aufnahmekriterien und die Prüfungen der Ausbildung zum/zur SozialassistentIn fest. Zentrale Regelungen für die Ausbildung werden insbesondere in Anlage 4 getroffen.
Lehrpläne
Die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen in Niedersachsen legen u.a. die Stundentafel für die Ausbildung der SozialassistentInnen in den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Familienpflege fest.
Leitfäden und Handreichungen
Der Leitfaden für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis enthält Informationen zur fachpraktischen Ausbildung der angehenden SozialassistentInnen (Schwerpunkt Sozialpädagogik) und ErzieherInnen in Niedersachsen.
Die Übergänge vom Kindergarten in die Grundschule sollen in Niedersachsen noch kindgerechter und flexibler werden.
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