Rechtliche Grundlagen

Weiterbildungsgesetz
Das Hessische Weiterbildungsgesetz (HBWG) regelt die Weiterbildung im Land. Es trat im Jahr 2001 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Regelungen des Volkshochschul- und des Erwachsenenbildungsgesetzes. Einrichtungen der Weiterbildung sollen nach § 2 des Weiterbildungsgesetzes den TeilnehmerInnen einer Weiterbildung durch die Bildungsangebote Inhalte vermitteln, „die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen“.

In Hessen müssen die Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung grundsätzlich gesellschaftspolitische Aspekte behandeln. Der Weiterbildungsbericht Hessen gibt Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Strukturen der Weiterbildung in Hessen.     

Bildungsurlaub
Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Land Hessen haben gemäß § 1,1 des
Hessischen Bildungsurlaubsgesetz „gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle
Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.“ Der Rechtsanspruch besteht für fünf Arbeitstage Bildungsurlaub im Jahr. Voraussetzung ist eine seit sechs Monaten bestehende Anstellung bei der Beschäftigungsstelle. Die Bildungsveranstaltung muss der politischen oder beruflichen Weiterbildung dienen und an mindestens fünf Tagen in Folge stattfinden.

Das Hessische Sozialministerium informiert in einer Broschüre ausführlich zu wichtigen Fragen in puncto Bildungsurlaub.
 
Weiterbildung des Kita-Personals

In Hessen gibt es kein gesondertes Kindertagesstättengesetz. Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) legt in § 16 fest, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe den freien Trägern Fachberatung und Fortbildungsmöglichkeiten für die pädagogischen Fachkräfte anbieten sollen.

Zuständigkeit

Hessisches Sozialministerium
Abteilung IV Arbeit und Soziales
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817-0
Organigramm

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