Hochschulausbildung

Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen werden in Hessen 4 B.A.-Studiengänge und 1 M.A.-Studiengang angeboten. Ein Studium kann an 4 Hochschulen aufgenommen werden. Pro Jahr stehen rund 160 Studienplätze zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Hessen finden Sie unter Studium.

Rechtliche Grundlagen

Hochschulgesetz
Das Hessische Hochschulgesetz (HschulG) regelt alle Belange rund um die Hochschule in Hessen. Gemäß § 54, 2 des Hessischen Hochschulgesetzes haben Personen, die eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen regelt dazu Näheres.

In Hessen sind ErzieherInnen den MeisterInnen gleichgestellt, sofern sie eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen. ErzieherInnen mit den entsprechenden Berufsjahren haben damit die Berechtigung alle Fächer an sämtlichen Hochschulen in Hessen zu studieren.

Erfüllen beruflich Qualifizierte die Bedingung des Meisterabschlusses oder des vergleichbaren Abschlusses nicht, können sie eine Hochschulzugangsprüfung für einen Studienbereich ablegen. Der Gesetzgeber nennt 14 mögliche Studienbereiche.

ErzieherInnen können mit der Abschlussprüfung ihrer Ausbildung in Hessen außerdem die Fachhochschulreife erwerben, die sie zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Auch SozialassistentInnen können die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie während der Ausbildung am Zusatzunterricht teilnehmen, eine Zusatzprüfung ablegen und anschließend ein Berufspraktikum ablegen.

Prüfungs- und Studienordnungen

Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.

Zuständigkeit

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 32-0
Organigramm

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