Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Hessischen Schulgesetz (HSchG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Hessen festgelegt. Zum 25.01.2011 haben der Hessische Ministerpräsident und die Kultusministerin den Entwurf zur Neufassung des Hessischen Schulgesetzes vorgestellt. Den Schulen soll u.a. mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personalführung gewährt werden.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Hessische Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik legt die Rahmenbedingungen der Ausbildung fest. Sie regelt u.a. die Ziele, Zulassungsbedingungen und Prüfungen der Ausbildung und legt die Bedingungen des Erwerbs der Fachhochschulreife fest.
In Anlage 2 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung findet sich die Rahmenstundentafel der Ausbildung zum/zur ErzieherIn.
Lehrpläne
Der Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen legt Lernbereiche, Aufgabenbereiche und den Wahlpflichtbereich der Ausbildung fest. Der Hessische Lehrplan schreibt keine Lernfelder für die Ausbildung vor, diese sind von der jeweiligen Fachschule eigenständig zu entwickeln und festzulegen.
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