Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Hessen gibt es 29 Fachschulen für Sozialpädagogik
(6,9% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 800 AbsolventInnen die Hessischen Fachschulen für Sozialpädagogik.

Aufbau

Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Zwei Schuljahre finden an der Fachschule für Sozialpädagogik statt und dienen gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung überwiegend der fachtheoretischen Ausbildung. Danach schließt ein einjähriges, von der Fachschule begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung an.

Als Ziel der Ausbildung wird in § 1 der Verordnung „die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbstständig und verantwortlich tätig zu sein“ bestimmt.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Hessen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens einen Mittleren Schulabschluss haben.

Außerdem müssen die BewerberInnen eine der folgenden beruflichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • Berufsabschluss als SozialassistentIn
  • Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung

Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren
  • studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren
  • Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
  • Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
  • Grundwehrdienst oder Zivildienst
  • Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten
  • Einschlägige Berufstätigkeit

Die BewerberInnen müssen ein Gesundheitszeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung vorlegen.

Theorie/Praxis
Im ersten und zweiten Jahr der Ausbildung absolvieren die FachschülerInnen gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 460 Praxisstunden in zwei sozialpädagogischen Einrichtungen, die sich hinsichtlich der Zielgruppe und der Konzeption unterscheiden sollen. Im dritten Ausbildungsjahr arbeiten sich die FachschülerInnen im Berufspraktikum in die selbstständige Tätigkeit als ErzieherIn ein, vertiefen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und wenden sie an.

Gemäß § 7 der Verordnung muss das Berufspraktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden, „die dem Arbeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern entsprechen.“ Die Ausbildung in der Praxiseinrichtung erfolgt nach einem zwischen Schule und Einrichtung abgestimmten Ausbildungsplan. Während des Berufspraktikums finden an mindestens acht bis zwölf Schultagen begleitende Veranstaltungen in der Schule statt.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen. Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß § 30 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen und erfolgreich eine Zusatzprüfung abgelegt haben.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-0
Organigramm

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