Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Hessischen Schulgesetz (HSchG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Hessen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz werden die Aufgaben der Ausbildung, die Zugangsvoraussetzungen, die Abläufe der Ausbildung, die Prüfungen sowie die Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife geregelt.
Lehrpläne
Der Hessische Lehrplan höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz legt die Stundentafel für die Ausbildung fest und bestimmt die einzelnen Aufgabenfelder der verschiedenen Lernbereiche in der Ausbildung.
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