Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn
In Hessen gibt es 33 Höhere Berufsfachschulen für Sozialassistenz
(7,3% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 400 AbsolventInnen des Ausbildungsgangs die Hessischen Höheren Berufsfachschulen.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn in Hessen dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie wird an der Höheren Berufsfachschule (Berufsfachschule II) angeboten. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wählen die SchülerInnen zwischen den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Sozialpflege.

Ausgewiesenes Ziel der Ausbildung ist nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht nur die Vermittlung von Kompetenzen für unterstützende Tätigkeiten in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen, sondern auch „von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen“. Grundlegend für die Ausbildung ist außerdem der Gedanke, die Fähigkeiten der SchülerInnen zu verantwortlichem Handeln bei der Mitgestaltung im Beruf und in der Gesellschaft zu fördern.  

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Hessen die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen der folgenden Abschlüsse haben:

  • Abschlusszeugnis der Realschule
  • Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe
  • Abschlusszeugnis einer sonstigen Höheren Berufsfachschule im Lande Hessen oder als gleichwertig anerkannte Zeugnisse

Die Abschlüsse müssen mit mindestens „befriedigend“ in zwei der drei Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch bewertet worden sein. In keinem dieser Fächer dürfen die Leistungen mit schlechter als mit „ausreichend“ benotet worden sein. BewerberInnen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, können eine Zugangsprüfung ablegen.

Möchten BewerberInnen aus einem ausländischen Bildungssystem in die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule wechseln, müssen sie i.d.R. an einem gesonderten Auswahlverfahren teilnehmen. BewerberInnen dürfen nicht älter als 23 Jahre sein.

Theorie/Praxis
Die Kooperation von Schule und dem Lernort Praxis ist eines der handlungsleitenden Prinzipien im Lehrplan.

Die berufspraktische Ausbildung findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Sie dient der Einführung in die Berufsarbeit.

Praxislernorte sind nach § 7,1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sozialpädagogische und sozialpflegerische Einrichtungen, die dem Berufsfeld für SozialassistentInnen entsprechen und die in konzeptioneller, personeller und sachlicher Hinsicht als Lernort geeignet sind. Die SchülerInnen sollen Einblicke in die Aufgabengebiete erhalten und zur verantwortlichen Tätigkeit unter Anleitung befähigt werden.

Im berufsbildenden Lernbereich sollen die SchülerInnen während der Praktika dabei unterstützt werden, ihre theoretischen Kenntnisse zu erweitern und die Praxiserfahrung der berufspraktischen Ausbildung aufzuarbeiten.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verliehen.

Der Abschluss berechtigt die AbsolventInnen zur Aufnahme der Ausbildung zum/zur ErzieherIn.

Im Anschluss an die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn können die AbsolventInnen gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen haben, eine Zusatzprüfung ablegen und ein halbes Jahr Berufspraktikum machen.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-0
Organigramm

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