Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen werden in Hamburg 3 B.A.-Studiengänge und kein M.A.-Studiengang angeboten. Ein Studium kann an zwei Hochschulen aufgenommen werden. Pro Jahr stehen rund 110 Studienplätze zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Hamburg finden Sie unter Studium.
Hochschulgesetz
Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) regelt alle Belange rund um die Hochschule. In § 37ff finden sich die Bestimmungen zu Berechtigungen und Zugang zum Studium.
ErzieherInnen sind gemäß § 37 zur Aufnahme eines Bachelorstudiums („grundständiges Studium“) berechtigt und konnten mit dem Abschluss die Fachhochschulreife erwerben. Für Studieninteressierte ohne (Fach-)Hochschulreife gibt es den „Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige" nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Auch Sozialpädagogische AssistentInnen erhalten so durch den Nachweis der Berufstätigkeit und durch eine Eingangsprüfung die Möglichkeit eines Hochschulstudiums.
Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.
Behörde für Wissenschaft und Forschung
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Telefon: (040) 4286323-0
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