Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Hamburg gibt es 4 Fachschulen für Sozialpädagogik (0,9% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 580 AbsolventInnen die Hamburger Fachschulen für Sozialpädagogik.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Hamburg als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Wird die Ausbildung berufsbegleitend in Teilzeit aufgenommen, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Die Ausbildung umfasst einen schulischen Ausbildungsanteil und die praktische Ausbildung in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt in § 1 als Ausbildungsziel fest: „Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozial- und heilpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen.“ 

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Hamburg die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung im öffentlichen Dienst
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer Berufsfachschule
  • Dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich

Abweichend können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde BewerberInnen zur Ausbildung zugelassen werden, die vorweisen können:

  • Mittleren Schulabschluss und eine vierjährige Berufstätigkeit
  • Hochschulreife und ein förderliches einjähriges Praktikum oder eine förderliche einjährige Berufstätigkeit.

Eine Zulassung durch Einzelfallentscheidungen oder Anerkennung gleichwertiger Leistungen ist möglich. Die BewerberInnen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis ihrer Eignung für den Beruf vorlegen.

MigrantInnen können in Hamburg die Ausbildung zum/zur ErzieherIn unter gesonderten Bedingungen absolvieren:

  • Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren
  • Mindestalter von 24 Jahren
  • Nachweis von mindestens fünf Jahren Schulbildung im Herkunftsland.


Theorie/Praxis

Die schulische Ausbildung umfasst einen Pflicht- und einen Wahlplichtbereich. Der Wahlpflichtbereich besteht aus Kursen, die inhaltlich an die Unterrichtsfächer des Pflichtbereichs anschließen und Vertiefungsbereiche bilden. Die praktische Ausbildung umfasst gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 1 200 Stunden. Sie muss von den FachschülerInnen in zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen und heilpädagogischen Arbeitsbereichen absolviert werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß § 9,3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge erwerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen. Gemäß dem Lehrplan muss dafür u.a. das Fach Mathematik aus dem Wahlpflichtbereich belegt worden sein.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Telefon: (040) 42863-0 oder (040) 42828-0
Organigramm

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