Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen AssistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Hamburgischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz werden u.a. die Ziele, die Dauer, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung und die Prüfungen geregelt.
Lehrpläne
In Hamburg werden Lehrpläne als Bildungspläne bezeichnet. Sie legen die Ziele, Inhalte und Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung fest. Der Bildungsplan Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz gilt seit dem Jahr 2007 zur Erprobung. Er trifft insbesondere Regelungen zu den Fächern und Lernfeldern der Ausbildung.
Leitfäden und Handreichungen
Prüfungshandreichung
Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden in Hamburg zentrale Aufgaben für die Abschlussklausuren erstellt. Zu Beginn eines Schuljahres werden in den Prüfungshandreichungen Themenschwerpunkte, Basiswissen, verbindliche und weiterführende Literatur, beispielhafte Aufgaben und Bewertungshinweise bekannt gegeben.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien der Behörde für Schule und Berufsbildung.
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