Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 10 Fachschulen für Sozialpädagogik (2,4% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 270 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialpädagogik in Mecklenburg-Vorpommern.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie kann auch in Teilzeit absolviert werden und verlängert sich dann entsprechend. Die Ausbildung soll laut § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die „Durchdringung von Theorie und Praxis“ gewährleisten.
Als Ziel der Ausbildung wird in § 21 der Verordnung „eine breite Grundbefähigung zum selbständigen und verantwortungsbewussten Handeln mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen in den sozialpädagogischen Bereichen“ bestimmt.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Realschulabschluss haben.
Zusätzlich ist nach § 23 der Verordnung eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen zu erfüllen:
Direkt zur Ausbildung zugelassen werden Hochschulzugangsberechtigte mit mindestens 600 Stunden einschlägiger Praxis (z.B. einschlägige Berufstätigkeiten, freiwilliges soziales Jahr oder eine förderliche Tätigkeit im öffentlichen Bereich). Nach einer Prüfung können diese BewerberInnen in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen werden.
BewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Alle BewerberInnen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein logopädisches Gutachten vorlegen.
Theorie/Praxis
Die Ausbildung umfasst allgemeine Unterrichtsfächer, berufsbezogene Lernbereiche, projektorientiertes Lernen und verschiedene Praktika. Sie gliedert sich in 68 Wochen theoretischen Unterricht und 50 Wochen fachpraktische Ausbildung. Während der fachpraktischen Ausbildung wird den SchülerInnen gemäß § 16 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Gelegenheit gegeben, ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden und Tätigkeitsabläufe in der Praxis kennenzulernen.
Die fachpraktische Ausbildung in der Praxisstelle ist nach dem Ausbildungsplan der Schule durchzuführen. Das Zusammenwirken der Lernort Schule und Praxiseinrichtung hat in der Ausbildung zentrale Bedeutung.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin" verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie erfolgreich am Zusatzunterricht teilgenommen und die Zusatzprüfung bestanden haben.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
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