Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Bremischen Schulgesetz werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Bremische Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik gibt Aufschluss über Ziele, Dauer, Aufbau und Prüfungen in der Ausbildung. In Anlage 1 zur Verordnung findet sich die Stundentafel zur Ausbildung. Anlage 2 trifft Bestimmungen für das Vorpraktikum zur Ausbildung.
Anerkennungsordnung
Das Berufspraktikum ist in einer eigenen Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern und Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger geregelt (Anerkennungsordnung).
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik wird derzeit überarbeitet und liegt nur als Entwurf vor.
Leitfäden und Handreichungen
Die Broschüre Das Berufspraktikum gibt Informationen für Praxisstellen, AnleiterInnen und PraktikantInnen.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
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