Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Bremen gibt es 4 Fachschulen für Sozialpädagogik (0,9% von 423 Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 192 AbsolventInnen die Bremer Fachschulen für Sozialpädagogik.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Bremen als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Zwei Schuljahre werden an der Fachschule absolviert. Anschließend absolvieren die FachschülerInnen ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird die Ausbildung in Teilzeit aufgenommen, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend.
Die Ausbildung soll den SchülerInnen gemäß § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die als Grundlage für qualifiziertes, selbstständiges, reflektiertes, konzeptionelles und pädagogisches Handeln in sozialpädagogischen Einrichtungen erforderlich sind" vermitteln.
Ausgewiesenes Ziel der Ausbildung ist es außerdem, die SchülerInnen auf ein Fachhochschulstudium vorzubereiten.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bremen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Mittleren Schulabschluss haben und dabei im Fach Deutsch mit mindestens „befriediegend“ benotet worden sein.
Außerdem müssen die BewerberInnen eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
BewerberInnen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert haben, können ebenfalls die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen.
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein Gesundheitszeugnis nachzuweisen. BewerberInnen mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die ihren Schul- oder Ausbildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in einem Zulassungsverfahren ausreichende Deutschkenntnisse belegen.
Theorie/Praxis
Die schulische Ausbildung hat überwiegend theoretische, aber auch praktische Anteile.
In § 2 legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fest: „Während der Ausbildung finden Praxisphasen in unterschiedlichen Organisationsformen und in verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Gesamtumfang mindestens 12 Wochen, höchstens 16 Wochen statt. Die Praxisphasen dienen der Vertiefung und Anwendung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.“
Im zweiten Ausbildungsjahr ist gemäß § 4 eine fachpraktische Aufgabe zu lösen. Im anschließenden einjährigen Berufspraktikum soll die berufliche Eignung nachgewiesen werden. An maximal 38 Tagen finden praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen an der Fachschule statt.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß § 26ff der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen und erfolgreich eine Zusatzprüfung abgelegt haben.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
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Telefon: (0421) 361-9580 oder -95340
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