Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn
In Bremen gibt es 4 Berufsfachschulen für Kinderpflege (0,9% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 50 AbsolventInnen die Bremer Berufsfachschulen.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn dauert in Bremen als Vollzeitausbildung insgesamt drei Jahre. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt in § 3 fest: „Im dritten Schuljahr wird der Unterricht in Teilzeitform erteilt; er begleitet die fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum).“
Ziel der Ausbildung ist gemäß § 1 der Verordnung die Vermittlung von sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Grund- und Fachkenntnissen an die BerufsfachschülerInnen.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bremen die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen erweiterten Hauptschulabschluss haben.
Das Fach Deutsch muss von den BewerberInnen mindestens mit der Note 3, die Fächer Mathematik und Fremdsprache mindestens mit der Note 4 abgeschlossen worden sein.
Außerdem ist die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. BewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen gemäß § 6a der Verordnung an einem gesonderten Zulassungsverfahren teilnehmen.
Theorie/Praxis
In den ersten beiden Ausbildungsjahren wird der Unterricht durch Praktika in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen ergänzt. Ziel der fachpraktischen Ausbildung ist laut § 3,3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die „Einführung, Vertiefung und Anwendung der im Unterricht an der Berufsfachschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.“
Im dritten Jahr absolvieren die zukünftigen KinderpflegerInnen das Berufspraktikum, das von wöchentlich sechs Unterrichtsstunden an der Berufsfachschule begleitet wird.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ oder „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ verliehen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt dazu in § 40 fest: „Wer das Berufspraktikum mit Erfolg durchlaufen, die fachpraktische Aufgabe mit Erfolg gelöst und in dem Fach „Sozialpädagogische Fachtheorie" mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat, erhält das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Kinderpflege. Gleichzeitig wird die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger ausgesprochen."
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen sind entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
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