Hochschulausbildung

Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen werden in Brandenburg 1 B.A.-Studiengang und kein M.A.-Studiengang angeboten. Das Studium kann an einer Hochschule aufgenommen werden. Pro Jahr stehen rund 30 Studienplätze zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Brandenburg finden Sie unter Studium.

Rechtliche Grundlagen

Hochschulgesetz
Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (BbgHG)
regelt alle Belange rund um die Hochschule.

Laut § 8 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes können auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium zugelassen werden, wenn sie den Abschluss der Sekundarstufe I (mindestens erweiterte Berufsbildungsreife, entspricht Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss haben, eine studiengangsnahe Ausbildung nachweisen und mindestens zwei Jahre berufstätig waren.

SozialassistentInnen erhalten so nach zwei Jahren Berufstätigkeit die Möglichkeit des Studiums. ErzieherInnen haben die Fachhochschulreife durch eine erfolgreiche Zusatzprüfung mit dem Abschluss erworben.

Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen werden in den einzelnen Hochschulen erstellt. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang sehr unterschiedlich.

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Telefon: (0331) 866-4999
Organigramm

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