Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Brandenburg festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Brandenburgische Fachschulverordnung Sozialwesen legt die Rahmenbedingungen der Ausbildung fest. Sie regelt u.a. die Ziele, die Zulassungsbedingungen, die praktische Ausbildung, die Prüfungen und den Erwerb der Fachhochschulreife.
In Anlage 1 findet sich die Stundentafel der Fachrichtung Sozialpädagogik. In Anlage 5 werden die Arbeitsfelder der Fachrichtung Sozialpädagogik aufgeschlüsselt.
Lehrpläne
Die Lehrpläne für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn heißen in Brandenburg Unterrichtsvorgaben. Die Unterrichtsvorgaben zu den einzelnen berufsübergreifenden Lernbereichen und zum berufsbezogenen sozialpädagogischen Lernbereich regeln die didaktische Konzeption der Ausbildung und bestimmen die Lernfelder. Die Unterrichtsvorgaben für den berufsbezogenen Lernbereich sind derzeit in der Erprobungsphase.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
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